Die optimale Hundehaltung umfasst die Kombination aus Hundezwinger- und Stubenhaltung.
Für den Hund als Meute-Tier ist der Kontakt zu seinem Rudel sehr wichtig. Da die meisten Hunde als Einzeltiere gehalten werden, muss der Mensch das Rudel ersetzen und sollte den Hund so oft wie möglich bei sich haben. Dies festigt die Bindung zu seinem Besitzer. Doch leider können wir unseren Hund nicht überallhin mitnehmen.
Für die Zeit unserer Abwesenheit ist ein Hundezwinger mit großem Auslauf besonders sinnvoll. Der Hund kann sich draußen an der frischen Luft aufhalten und wird dabei abgehärtet. Hunde, die viel im Freien sind, werden seltener krank und ersparen so manchen Gang zum Tierarzt.
Gerade im Winter wird der „Stubenhund“ bei Spaziergängen erheblichen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Wir Menschen können uns leicht der Temperatur entsprechend kleiden. Der Hund hat diese Möglichkeit nicht.
Weiterhin kann der Hund bei unserer Abwesenheit im Auslauf umhertoben ohne etwas zu beschädigen. Besonders bei größeren Hunden ist dies in der Wohnung nur bedingt möglich.
Das psychische Wohlbefinden des Hundes hängt nicht vorrangig von der Haltung im Hundezwinger, in der Wohnung oder einer kombinierten Form ab. Entscheidend ist, dass wir uns täglich mit dem Hund beschäftigen und wie wir ihn dabei angemessen geistig und körperlich fordern. Ebenso wichtig sind der Kontakt, das Toben und Spielen mit anderen Hunden.
Ein guter Hundezwinger ist nicht der Käfig, wo der Hund ständig eingesperrt wird. Vielmehr soll er sich hier bei Abwesenheit seines Besitzers in die Sonne legen (Sonne ist wichtig zur Bildung von Vitamin D) oder bei schlechtem Wetter in seine schützende Hütte zurückziehen können. Der Zwinger ist Freiraum und Ruheplatz für den Hund.
Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung:
1. In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf.
Widerrist in cm | Bodenfläche mindestens m² |
---|---|
bis 50 | 6 |
50 bis 65 | 8 |
über 65 | 10 |
2. Für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen muss zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen. Abweichend gilt für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, muss die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
3. Außerdem muss dem Hund eine Schutzhütte aus wärmedämmenden und gesundheitsunschädlichen Material zur Verfügung stehen. Der Hund muss sich in der Hütte verhaltensgerecht bewegen und den Innenraum mit seiner eigenen Körperwärme warm halten können, sofern die Hütte nicht beheizbar ist.
Bitte beachten Sie, dass die Hundehütte immer von der freibegehbaren Grundfläche des Zwingers abgezogen wird.